Welt-Erste-Hilfe-Tag
Was tun, wenn ein medizinischer Notfall passiert?
Wer im Ernstfall eines medizinischen Notfalls Ruhe bewahren möchte, muss sich mit der Thematik zuvor auseinandergesetzt haben, um den ein oder anderen nötigen und rettenden Handgriff sicher anwenden zu können.
Sicher ist, suffiziente Ersthelfer-Maßnahmen können Leben retten!
Es kann jeden von uns täglich treffen, Erste-Hilfe im Beruf, Verkehr, Schule, Sport oder Freizeit leisten zu müssen. Wer dies nicht tut, kann sich nach Paragrafen §323c StGB „Unterlassene Hilfeleistung“ strafbar machen.
Der Internationale Tag der Ersten-Hilfe möchte den medizinischen Laien auf die Wichtigkeit der Thematik aufmerksam machen und verdeutlichen, dass jede und jeder in Notsituationen helfen kann.
Ersthelfende sind nach Eintritt des Notfalls sofort gefragt. Nach Abwägung über den persönlichen Eigenschutz, können fremdschützende Maßnahmen, z.B. das Absichern einer Unfallstelle und das Absetzen des Notrufes sein. Sie alarmieren die Rettung über die kostenlose europaweite Notrufnummer 112, die für Feuerwehr- und Rettungsdienstnotfälle geöffnet ist. Während des Notrufes sollten Sie vor allem darauf achten die fünf „W-Fragen“ zu beantworten: Wo? Wer? Was? Wie viele? Warten auf Rückfragen.
10-15 Minuten dauert es in der Regel bis der Rettungsdienst nach Eingang des Notrufs eintrifft (Hilfsfrist, Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg). In dieser Zeit können die Ersthelfenden aktiv bleiben und zum Beispiel die Kontrolle über äußere Blutungen gewinnen, eine Herzdruckmassage bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand einleiten und durchführen, oder durch die stabile Seitenlage eine Öffnung der Atemwege eines:einer Bewusstlosen bewirken.
Merke dir für Notfallsituationen die fünf Glieder der Rettungskette:
- Absichern & Eigenschutz
- Notruf & Sofortmaßnahmen
- weitere Erste Hilfe
- Rettungsdienst
- Krankenhaus
Da es praktische Übung braucht, um das theoretisch gelernte zu verinnerlichen, empfehlen wir Ihnen Ihr Wissen und Ihre praktischen Fertigkeiten regelmäßig durch einen Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen und die dortigen Übungsangebote wahrzunehmen. Dies kommt Ihnen persönlich zugute, wenn Sie in der stressigen Notfallsituation stecken und suffiziente Hilfe leisten können und natürlich auch Ihrem Gegenüber, das Ihnen potenziell sein Leben zu verdanken hat!
Erste-Hilfe-Kurse können Sie bei einer Vielzahl von Anbietern wahrnehmen. Das Deutsche Rote Kreuz und die Malteser haben ein umfangreiches und regelmäßiges Angebot, für jeden Wohnort.
Auch am Arbeitsplatz ist Erste-Hilfe ein Muss. Für den Fall eines Arbeitsunfalls oder eines Notfalls am Arbeitsplatz ist es wichtig, dass die Erste-Hilfe direkt geleistet werden kann und jede*r weis, was zu tun ist. Hierfür gibt es Richtlinien, wie viele Mitarbeitende als Erst-Helfer*innen ausgebildet sein müssen § 26, DGUV Vorschrift 1. Neben diesen ausgebildeten Mitarbeitenden müssen zusätzlich alle Betriebsangehörigen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die Erste-Hilfe-
Einrichtungen und das richtige Verhalten bei Unfällen und akuten Erkrankungen im Betrieb unterwiesen werden. Das Einhalten dieser Vorschriften un die Regelmäßige Durchführung der Unterweisungen liegen in der Verantwortung der Beauftragten für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Die vom HIG entwickelte Software "BGM-Center" hilft Ihnen dabei, alle notwendigen Maßnahmen zu verwalten und den Überblick über fällige Fristen und Termine zu behalten. Außerdem bietet Sie ein umfangreiches Nachschlagewerk zum Thema Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
Klicken Sie hier für weitere Informationen zum HIG BGM-Center (muss noch verlinkt werden)