Welttag für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2022
Richtlinien, Arbeitsklima und vieles mehr
Jedes Jahr am 28. April findet der Welttag für Arbeitssicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz statt. Dieser Tag steht unter der Regie der internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die das Ziel verfolgt, dass internationale Arbeits- und Sozialstandards am Arbeitsplatz durchgeführt werden und somit für alle Menschen menschenwürdige Arbeit sichergestellt wird.
In Unternehmen findet diese Einhaltung meistens im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) statt.
Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz:
Der Arbeitsschutz steht für die Einhaltung sicherer und menschenwürdiger Arbeitsbedingungen. Die Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Neben dem Arbeitsschutz bietet die Arbeitssicherheit einen weiteren wichtigen Aspekt, welcher vor allem in Bezug auf Unfallvermeidung essenziell ist. Die beiden Bereiche werden durch allgemeine gesetzliche Grundlagen und branchenspezifische Gesetze definiert.
Eines der wichtigsten und bekanntesten Tools im Arbetsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung. Sie ist eiene systematische Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen und Belastungen der Beschäftigten am Arbeitsplatz einschließlich der Festlegung erforderlicher Schutzmaßnahmen. Sie zählt als Schlüssel zur Verringerung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen.
Weitere Tools des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sind zum Beispiel Checklisten für Umweltschutz, Müllentsorgung und Lärm. Außerdem gibt es Richtlinien zur Anlage-, Maschinen- und Verkehrssicherheit.
Gesundheitsförderung (BGF):
Unter Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) werden Maßnahmen und Angebote im Betrieb verstanden, welche Ressourcen stärken und vermehren sollen und gesundheitsrelevante Belastungen senken. BGF Maßnahmen zielen auf die Beschäftigten ab und ihr individuelles Gesundheitsverhalten. Zu den Handlungsfeldern zählen zum Beispiel Bewegung, Ernährung und Stressbewältigung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM):
Nach Gesetzesgrundlage im § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IX ist BEM eine Pflichtaufgabe des:der Arbeitgeber:in, wenn ein:e Arbeitnehmer:in innerhalb von 12 Monaten mehr als 42 krankheitsbedingte Fehltage aufzuweisen hat. Auf Seiten des:der Arbeitnehmer:in ist die Teilnahme am BEM-Verfahren freiwillig und kann jederzeit abgelehnt werden.
Ziel des BEM: Arbeitsunfähigkeit des:der Arbeitnehmer:in überwinden, neue Arbeitsunfähigkeit vorbeugen, Arbeitsplatz
der betroffenen Person erhalten.
Weitere Informationen zu den verschiedensten Themen finden Sie auf der Seite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Literatur:
https://leitbegriffe.bzga.de/alphabetisches-verzeichnis/betriebliche-gesundheitsfoerderung/
Uhle, T., Treier M. (2011): Betriebliches Gesundheitsmanagement. Gesundheitsförderung in der Arbeitswelt – Mitarbeiter einbinden, Prozesse gestalten, Erfolge messen. Springe-Verlag: Berlin, Heidelberg